Stromklau

das „gesetz betreffend die bestrafung der entziehung elektrischer arbeit“ machte stromdiebstahl am 9. april 1900 im deutschen reich zum straftatbestand. auslöser war im zuge zunehmender elektrifizierung u.a. der fall eines monteurs, der eine stromleitung angezapft hatte, um sein zimmer zu beleuchten, vom reichsgericht aber freigesprochen worden war, weil dieses noch argumentierte, dass strom juristisch nicht als „sache“ anzusehen sei und daher auch nicht gestohlen werden könne. aber ordnung muss sein. wenngleich stromklau zu dieser zeit noch die wenigsten gerichte beschäftigt haben dürfte – die ersten elektrischen glühbirnen waren im september 1882 am potsdamer platz und in der leipziger straße installiert worden und noch 1914 verfügten erst fünf prozent der haushalte über elektrischen strom (ende der 1920er waren es dann 50%). jedenfalls hat das wesen der elektrizität, die „entziehung elektrischer arbeit“ (klingt wahrscheinlich nur für juristische laien wie mich ulkig) und die einordnung in das recht mindestens zwei generationen von juristen beschäftigt. die bundesrepublik übernahm das gesetz 1953 in das heutige strafgesetzbuch, die ddr wertete stromklau als diebstahl sozialistischen eigentums:)freunden kurioser formulierungen und verordnungen wie das „gesetz, betr. die freundschaftsverträge mit tonga und samoa“ oder die „bekanntmachung, betr. die einrichtung der positionslaternen auf seeschiffen“ sei das gesamte reichgesetzblatt empfohlen: https://de.wikisource.org/wiki/Deutsches_Reichsgesetzblatt_1900

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