
am 23. mai 1949 tritt das deutsche lex fundamentalis in kraft. da seine „väter“ allgegenwärtig sind, sei nochmal an die „mütter“ erinnert: friederike nadig, elisabeth selbert, helene weber und helene wessel.
vor allem frieda nadig und elisabeth selbert haben wir zu verdanken, dass statt des wunsches der „väter“ („männer und frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen rechte und plichten“, also nur staatsbürgerliche gleichheit) die formulierung „männer und frauen sind gleichberechtigt“ in das grundgesetz aufgenommen wurde. zunächst war diese klare ansage von der mehrheit im parlamentarischen rat vehement abgelehnt worden, aber nach einer von ihr mitinitiierten öffentlichkeitskampagne der frauenverbände hatte sich selbert doch noch durch gesetzt (anders als frieda nadig, die darüberhinaus „gleichen lohn für gleiche arbeit“ sowie die gleichstellung unehelicher mit ehelichen kindern gefordert hatte).
selbert später: „ich wollte die gleichstellung als imperativen auftrag an den gesetzgeber, im gegensatz zur weimarer verfassung, verstanden wissen [das frauenfeindliche ehe- und familienrecht beispielsweise blieb von dieser fassung unberührt]. ich hatte nicht geglaubt, daß 1948/1949 noch über die gleichberechtigung überhaupt diskutiert werden müßte und ganz erheblicher widerstand zu überwinden war! … es war ein harter kampf.“
ob die vier angesichts der zunehmenden aushöhlung ihres grundgesetzes, siehe art. 1, asylrecht, rasterfandung, vorratsdatenspeicherung, staatstroyaner usw usw heute noch mitfeiern würden?
v.l.n.r.: helene wessel (1898 – 1969, zentrum, später spd), helene weber (1881–1962, cdu), friederike nadig (1897– 1970, spd), elisabeth selbert (1896–1986, spd). foto: erna wagner-hehmke, 1948/haus der geschichte
