
am 17. juli 1987 verkündete die „aktuelle kamera“ die abschaffung der todesstrafe – zur überraschung vieler bürger, die gemeint hatten, die gäbe es in der ddr längst nicht mehr. die zuständigen stellen hatten bei ihrer strikten geheimhaltung gute arbeit geleistet. und spätestens seit der unterzeichnung der “schlussakte von helsinki“ bestätigte erich honecker, nach internationaler anerkennung schielend, todesurteile auch nur noch in ausnahmefällen. selbst die meldung der „aktuellen kamera“ an diesem tag (im dezember wurde der alleingang des staatstrats dann durch die volkskammer bestätigt) war eher für den westen als für die eigenen bürger bestimmt. honeckers staatsbesuch in bonn stand bevor.…
in der sbz (1945-49) waren 121 personen von deutschen gerichten zum tod verurteilt und 47 davon hingerichtet worden; sowjetische militärtribunale hatten 1232 todesurteile an zivilisten vollstreckt und nach ddr-gründung in kooperation mit der stasi noch einmal 1112, v.a. wegen „konterrevolutionärer verbrechen“ (etwa die hälfte wurde nach 1990 rehabilitiert). in den anfängen der ddr waren schauprozesse gegen „saboteure“ und „agenten“ mit todesurteilen an der tagesordnung. in den waldheimer prozessen wurden 1950 nach schnellgerichten 24 personen hingerichtet, nach dem aufstand am 17. juni 1953 waren es 18.
in eigenregie verhängten ddr-gerichte 227 todesurteile, von denen mutmaßlich 166 vollstreckt wurden (etwa zu gleichen teilen wegen ns-verbrechen, wegen politischer delikte und wegen mordes bzw. sexualdelikten); sämtliche urteile wurden durch das politbüro bestätigt und von walter ulbricht und später erich honecker gegengezeichnet.
die verurteilten wurden anfangs mit einem fallbeil aus der ns-zeit enthauptet, und nachdem das mehrfach versagt hatte, später nach sowjetischer methode nur noch durch „unerwarteten nahschuss“ getötet, d.h. der delinquent wurde in der „zentralen hinrichtungsstätte“ in leipzig in einen dazu bestimmten raum (foto) geführt, der vollstrecker trat ohne vorwarnung leise von hinten an ihn heran und schoss ihm mit einer schallgedämpften armeepistole in den hinterkopf. vor der tür warteten der anstaltsleiter, der zuständige staatsanwalt, ein arzt, ein stasi-offizier und gehilfen. die leichen wurden geheim zum leipziger südfriedhof gebracht, anonym verbrannt und ihre asche verscharrt; in den krematoriumsbüchern standen keine namen, sondern nur der vermerk „anatomie“ und auf den totenscheinen in der regel fingierte „natürliche“ todesursachen. an vermeintlichem „herzversagen“ starb auch das letzte opfers der todesstrafe, der stasi-hauptmann werner teske, der im juni 1981 wegen angeblicher spionage und geplanter republikflucht erschossen wurde.
im anderen deutschen staat wurde die todesstrafe mit verabschiedung des grundgesetzes 1949 abgeschafft (art. 102), in west-berlin mit seinem sonderstatus im januar 1951.
