am 8. juli 1952 wurden in münchen die ersten zwölf zebrastreifen angebracht. (erstmals markiert wurden fußgängerüberwege aber schon vier jahre früher in london mit zwei parallelen linien aus wechselnd blauen und gelben punkten, und ein paar monate vorher in ost-berlin, hier mit zwei weißen linien quer zur fahrbahn.)
bei ihrer einführung hieß die neue kennzeichnung im beamtendeutsch noch „dickstrichkette“. doch bald setzte sich der name „zebrastreifen“ durch. den begriff soll das „hamburger abendblatt“ erfunden und an brave autofahrer eine plakette mit einem zebra verteilt haben, die sie sich an die windschutzscheibe kleben konnten. zebra sei zudem eine abkürzung von „zeichen eines besonders rücksichtsvollen autofahrers“ gewesen.
ein jahr nach der anbringung der münchner zebrastreifen wurden sie bundesweit eingeführt und in die straßenverkehrsordnung aufgenommen. allerdings galt der vorrang anfangs nur für fußgänger, die sich bereits auf dem zebrastreifen befanden, nicht für die, die noch am straßenrand standen. missverständnisse waren so vorprogrammiert.
laut einer dissertation zum thema gab es 1955 allein in nordrhein-westfalen 85.650 unfälle mit personenschaden auf zebrastreifen. und der berliner „tagesspiegel“ 1963: „warum sind nicht wenigstens diese übergänge neutrales gebiet in dem brutalen jeder-gegen-jeden, das auf deutschlands straßen unausrottbar scheint?“ ein jahr später erbarmte sich der gesetzgeber des fußvolks und führte mit der „lex zebra“ an diesen übergängen den generellen vorrang für fußgänger ein.
