am 21. oktober 1850, heute vor 173 jahren, vereinbaren die staaten des deutschen bundes bei der dresdner conferenz die einführung der passkarte.
sie ist der vorläufer unseres personalausweises. sie bestand aus einer seite mit der personenbeschreibung des inhabers (der nicht zwangsläufig deutscher sein musste, die verbindung pass – staatsangehörigkeit gibt es wie den „richtigen“ personalausweis erst seit dem ersten weltkrieg). sie war ein jahr lang gültig, durchnummeriert, in einem register erfasst und ermöglichte innerhalb des deutschen bundes den grenzübertritt ohne weitere ein- oder ausreisegenehmigungen.
vorher musste man dafür eine art visum der jeweiligen landesregierung haben – eine äußerst nervige angelegenheit angesichts des flickenteppichs von kleinstaaten, kronländern, fürsten- und herzogtümern im deutschsprachigen raum, zumal sich zu dieser zeit durch den aufkommenden schienenverkehr immer mehr leute auf reisen begeben wollten. zuvor hatten je nach zeit und stand wappen, zunftzeichen, adelsregister, obrigkeitliche geleitbriefe, pilgerbescheinigungen, dienstmarken künstlerausweise etc. die funktion eines reiseausweises erfüllt, bzw. des „passeport“, französisch für „geh durch’s tor“ (in frankreich waren die ersten passeports schon im 15. jahrhundert eingeführt worden, um etwa entlassene soldaten von deserteuren unterscheiden zu können und gesunde von pestkranken, die natürlich nicht reisen durften)

