mit dem strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. dezember 1957 führte die volkskammer den „öffentlichen tadel“, die „gesellschaftsgefährlichkeit“ und die bestrafung für „ungesetzliche grenzübertritte“ ein. geahndet wurde das illegale verlassen der ddr schon seit 1950, direkt unter strafe gestellt aber erst jetzt. nun drohten zuchthausstrafen zwischen drei und fünf jahren, später bis zu acht jahren.
ein paar zahlen für ddr-nostalgiker:
_ddr-flüchtlinge 1949–1961: ca. 2,7 millionen
_ddr-flüchtlinge 1961–1989: ca. 300.000
_freigekaufte ddr-bürger: 33.755
_verurteilungen wegen fluchtversuchen: ca. 75.000
_todesfälle an der grenze 1949-1989: 1.135
_gescheiterte fluchtversuche 1976-88: 38.063
_anzahl der minen an der innerdeutschen grenze: ca. 1,3 millionen
_selbstschussanlagen: 55.000
_letztes vollstrecktes todesurteil: werner teske, ein stasi-hauptmann werner teske, der sich in den westen absetzen wollte, 26.6.1981
_letztes todesopfer an der grenze: chris gueffroy, 5. 2.1989
foto: stasi leipzig, nach mißlungenem fluchtversuch

